Bei einem zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgerät wird in Zeitabständen von 12 Monaten in einer umfassenden Nachprüfung festgestellt, ob es noch lufttüchtig ist und den im zugehörigen Gerätekennblatt enthalten Angaben entspricht. Wir dürfen alle Bauarten an Trikes und dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen und Avonikprüfungen durchführen.
Notwendige Unterlagen zum Termin der Nachprüfung:
Kosten:
Die Kosten für die Nachprüfung setzen Sich aus den Gebühren für DULV und DAeC und den Arbeitsstunden, die wir für die Nachprüfung nach Aufwand abrechnen (siehe aktuelle Preisliste). Hinzu kommen Kosten für die Avionikprüfung und Wägung. Unser AUfwand liegt bei ca. 100..150.-EUR (zzgl. DAeC/DULV).
Prozedere bei UL mit DULV Zulassung:
Sie nehmen bitte zwecks Terminvereinbarung direkt Kontakt mit uns auf und weisen darauf hin, dass das Nachzuprüfende UL beim DULV zugelassen ist. Normalerweise haben wir die kostenpflichtigen Nachprüfunterlagen für Dreiachser und Trikes in genügender Anzahl vorrätig. Sollten diese mal knapp werden, dann haben wir bis zum vereinbarten Termin genügend Zeit um Nachschub beim DULV zu bestellen. Die Kosten beim DULV betragen 71,40.-EUR.
Prozedere bei UL mit DAEC Zulassung:
Sie beantragen die Jahresnachprüfung selbst beim Luftsportgerätebüro des DAeC (Hr. Spintig 0531/23540-64). Hier erhalten Sie dann per Post eine Rechnung. (in dringenden Fällen ggf. die Rechnungsnummer vorab per email: c.spintig(at)daec.de).
Es gibt nun auch die bequeme und schnelle Möglichkeit die Nachprüfnummer beim DAeC Online zu beantragen. Hierfür braucht man die Kundennummer des Halters, auf den das Gerät (Kennzeichen) registriert ist. Die Bezahlung kann dann später bequem per Rechnung oder Lastschrift erfolgen. Die Kundennummer findet man z.B. auf der letzten Rechnung zur Jahresnachprüfung.
Nun können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Zum Termin der Nachprüfung benötigen wir dringend die Rechnungnummer oder die Online-Prüfnummer vom DAeC. Die Kosten beim DAeC betragen 60.-EUR.
Wägung:
Die dreiachsgesteuerten UL's müssen in einer Intervall von 4 Jahren nachgewogen werden. Bei unveränderter Ausstattungsliste und einer Gewichtsabweichung von unter 3kg kann auf eine Schwerpunktsberechnung verzichtet werden. Trikes sind hiervon nicht betroffen. Bei aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen ist im Cockpit gut sichtbar ein Hinweisschild mit Angabe der maximalen Abflugmasse, der maximalen Zuladung und Datum des Wägeberichtes anzubringen. Eine Massen- und Schwerpunktermittlung durch eine Wägung ist zwingend erforderlich nach:
Avionikprüfung:
Im Rahmen der Nachprüfung sind der Einbau und die Funktionalität der eingebauten Avionik (alle 24 Monate) von einem prüfberechtigten Prüfer zu prüfen und entsprechend zu bescheinigen.