Mit unserer Motorflugausbildung können Sie Ihren Traum vom Fliegen in die Welt der größeren und schwereren Luftfahrzeuge - wie zum Beispiel der Cessna und Piper - erfüllen. Welche persönlichen Ziele und Entwicklungen Sie als Pilot auch vor sich haben mögen, bei uns besteht die Wahl zwischen der nur in Europa gültigen und eingeschränkten Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL (A), wobei A für Flugzeuge steht, und der an internationale Standards angelehnten Privatpilotenlizenz PPL (A), die grundsätzlich weltweites Fliegen ermöglicht:
Die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz ist eine erste Stufe zum Einstieg in den Motorflug nach Sichtflugregeln mit geringeren Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit. Inhaber einer LAPL für Flugzeuge sind berechtigt zum Fliegen mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg oder weniger. Dabei können bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden. Allerdings ist die Beförderung von Fluggästen nur zulässig, wenn nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugerfahrung gesammelt wurden.
Die Rechte des Inhabers einer Privatpilotenlizenz bestehen darin, ohne Vergütung als verantwortlicher Pilot (PIC) oder Kopilot auf Flugzeugen im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein. Außerdem wird mit der Lizenz eine Klassen- oder Musterberechtigung erteilt. Die Gültigkeit der Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP) beträgt zwei Jahre.
Mit der Privatpilotenlizenz kann auch eine Instrumentenflugberechtigung (IFR) oder eine Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge (MEP) erworben werden.
Die Theorieausbildung gilt für beide Lizenzen. Die Bewerber müssen die erworbenen theoretischen Kenntnisse durch Prüfungen bei der LBV Brandenburg in folgenden Sachgebieten nachweisen:
Außerdem ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses in englisch oder deutsch notwendig. Die Prüfung für den Erwerb des Sprechfunkzeugnisses findet bei der Bundesnetzagentur in Berlin statt. Die spätere Teilnahme am Sprechfunkverkehr erfordert für die verwendete Sprache einen Sprachvermerk in der Lizenz. Diesen Vermerk erhält man für die englische Sprache nach einer Sprachprüfung und für die deutsche Sprache über eine Selbsterklärung (Muttersprachler).
Die Theorieausbildung und die BZF-Kurse führen wir in flugarmen Zeiten und nach individueller Vereinbarung an unserer Flugschule durch.
Für Ihr Selbststudium erhalten Sie von uns das Lehrbuch „Motorflug kompakt“ von W. Kassera. Außerdem empfehlen wir für den Erwerb des BZF das Lehrbuch „Sprechfunk im Sichtflug“ von J. Föh, F. Klös und H.-P. Pankin.
Folgende zeitliche Anforderungen an die Flugausbildung bestehen:
LAPL (A)
mindestens 30 Std. Flugausbildung, davon
PPL (A)
mindestens 45 Std. Flugausbildung, davon
Die Durchführung der Flugausbildung erfolgt auf unserem Schulflugzeug Cessna 150 in der Regel von Donnerstag bis Sonntag. Die genauen Flugzeiten werden individuell vereinbart und geplant.
Leistung | Anzahl | Preis |
Bearbeitungsgebühren | einmalige Gebühr | 280 EUR |
Theoriestunden | ca. 100 Unterrichtsstunden | 900 EUR |
Praxisstunden für die Lizenz LAPL | 30 Praxisstunden a 198EUR/h | 5940 EUR |
Praxisstunden für die Lizenz PPL | 45 Praxisstunden a 198EUR/h | 8910 EUR |
Funkausbildung BZFII für LAPL | 3 Tage mit ca. 30 Unterrichtsstunden | 400 EUR |
Funkausbildung BZFI für PPL | 3 Tage mit ca. 30 Unterrichtsstunden | 400 EUR |
Landepauschale | gültig in Fehrbellin für 365 Tage | 500 EUR |
Summe LAPL: 8020EUR | ||
Summe PPL : 10990EUR |
Die Gebühren der Behörden für Zuverlässigkeitsüberprüfung, Lizenzausstellung, Auszug aus dem Fahreignungsregister, praktische Prüfung, Tauglichkeitszeugnis u. a. sind vom Flugschüler selbst zu tragen.
Nach dem Erwerb der Pilotenlizenz bestehen verschiedene Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung und die Mitnahme von Fluggästen:
LAPL (A)
Der neue Besitzer einer Leichtflugzeug-Pilotenlizenz darf die mit seiner Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn er in den letzten 24 Monaten:
Als Inhaber einer Leichtflugzeug-Pilotenlizenz können Sie später auch eine PPL (A) erwerben, wenn in einem Ausbildungslehrgang mindesten 15 Stunden Flugzeit, davon 10 Stunden Flugausbildung, absolviert wurden.
PPL(A)
Mit Erteilung der Privatpilotenlizenz erhält der Besitzer eine Klassenberechtigung „Single Engine Piston SEP (Land)“ und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Der Gültigkeitszeitraum beträgt 2 Jahre. Die Verlängerung der Klassenberechtigung erfordert innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum:>
Fluggäste
Für beide Lizenzen gilt, dass Fluggäste nur mitgenommen werden dürfen, wenn in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts, Landeanflüge und Landungen auf dem Luftfahrzeug desselben Musters absolviert worden sind.